Regeln am Sitysee

Die Missachtung dieser Verordnungspunkte hat den sofortigen Entzug der Fischerkarte, Platzverweis und unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung, gemäss dem Fischerei- und Jagdgesetz de Kanton Schwyz zur Folge.

# Fischerkarte

  • Das Fliegenfischen am Sitysee ist zu jeder Jahreszeit und Saison nur mit einer korrekt ausgefüllten Fischerkarte erlaubt (Personalien und aktuelles Datum).
  • Die Fischerkarte ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Hat der/die Fischer/in die erlaubten drei Fische pro Karte gefangen, so hat diese/r kein Recht weitere Fangversuche zu unternehmen und muss unverzüglich mit dem Fischen stoppen. Es können mehrere Karten pro Tag gelöst werden.

 


# Respekt

  • Am Sitysee darf ausschliesslich* mit Fliegenruten gefischt werden. Es sind kleine Streamer bis Angelgrösse 10 erlaubt.
  • Strengstens untersagt ist es, auf jegliche Art und Weise Fische zurückzusetzen (Ausnahme: Schleien, die zur Bekämpfung der Algen eingesetzt wurden. Wir bitten um eine individuelle Beurteilung, um keine Fische unnötig leiden zu lassen).
  • Gefangene Fische dürfen nicht vorübergehend am Leben gelassen werden (Hältern verboten)
  • Hunde gehören an die Leine.
  • Das Betreten des umliegend genutzten Landwirtschaftslandes ist verboten

 

# Zapfen-Sonntage*

  • Von April bis September wird der See immer am letzten Sonntag des Monats in zwei Bereiche unterteilt.
  • Abrechnung wie gewohnt über die Fischerkarten.
  • (ausschliesslich) Pera Zäpfli bis 6 Gramm.
  • Einzelhaken ohne Wiederhaken, Hakengrösse 2 - 4.
  • Künstliche Köder erlaubt.
  • Würmer, Maden und Kunstmaden können am Kiosk bezogen werden,

 

# An- und Ausfischen

  • Abrechnung nach Kilogramm
  • (ausschliesslich) Pera Zäpfli bis 6 Gramm.
  • Einzelhaken ohne Wiederhaken, Hakengrösse 2 - 4.
  • Künstliche Köder erlaubt.
  • Würmer, Maden und Kunstmaden können am Kiosk bezogen werden,